Rechtsverbindlichkeit
Der ÖREB-Kataster ist nicht rechtsverbindlich. Dies gilt sowohl für die dargestellten Auswertungen im Web als auch für den Katasterauszug als PDF. Der ÖREB-Kataster hat einen informativen Charakter. Er ist deshalb kein amtliches Publikationsorgan.
Die dargestellten oder verlinkten Pläne haben keine rechtliche Gültigkeit. Rechtlich verbindlich sind weiterhin nur die gedruckten und vom Regierungsrat genehmigten oder von den zuständigen Stellen erlassenen Pläne. Diese können bei den zuständigen Stellen eingesehen werden. Es sind stets die allfälligen Hinweise über die Nachführung und Vollständigkeit bei den einzelnen Themen zu beachten.