Gesetzlicher Auftrag
Der Auftrag für den Aufbau und Betrieb des ÖREB-Katasters ist in den Gesetzen und Verordnungen des Bundes geregelt. Im Kanton Luzern wurde 2016 der Umsetzungsplan für den ÖREB-Kataster vom Regierungsrat verabschiedet und die Dienststelle rawi, Abteilung Geoinformation als katasterverantwortliche Stelle ernannt. Der ÖREB-Kataster ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund und den Kantonen. Alle vier Jahre werden zwischen dem Bund und dem Kanton Luzern Programmvereinbarungen abgeschlossen, die den Betrieb und die Weiterentwicklung des ÖREB-Katasters regeln.