ÖREB-Kataster

Gesetzlicher Auftrag

Der Auftrag für den Aufbau und Betrieb des ÖREB-Katasters ist in den Gesetzen und Verordnungen des Bundes beschrieben. Im Kanton Luzern wurden 2016 der Umsetzungsplan für den ÖREB-Kataster vom Regierungsrat verabschiedet und die Programmvereinbarung mit dem Bund abgeschlossen.

Bund:

SR 510.62 Geoinformationsgesetz (GeoIG)

SR 510.620 Geoinformationsverordnung (GeoIV)

SR 510.622.4 Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV)

Kanton: 

SRL 29 Geoinformationsgesetz (GIG)

SRL 29a Geoinformationsverordnung

Kurzmitteilung aus dem Regierungsrat zum ÖREB-Kataster vom 21.11.2016.

 

Katasterverantwortliche Stelle:

Raum und Wirtschaft (rawi)

Abteilung Geoinformation

Murbacherstrasse 21

Postfach

6002 Luzern

Standort

Tel. 041 228 51 83

E-Mail

Zugang ÖREB-Kataster

Zugang ÖREB
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